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Stand: 04.08.2026
Teilnahmebedingungen Franzensbrücken Vorteile
Diese Bedingungen bilden den Rahmen des kostenlosen Bonusprogramms.
1. Betreiber und Vertragsgegenstand
Betreiber ist die Franzensbrücken-Apotheke, Mag.pharm. Elisa Gerstbauer e.U., Franzensbrückenstraße 17, 1020 Wien. Das Programm belohnt teilnahmeberechtigte Kundinnen und Kunden nach Maßgabe dieser Bedingungen mit Sternen, Gutscheinen und fallweisen Vorteilen. Ein Anspruch auf Aufnahme oder dauerhaftes Angebot des Programms besteht nicht.
2. Teilnahme
Die Teilnahme ist kostenlos und für natürliche Personen ab 18 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz vorgesehen. Jede Person darf nur ein persönliches Konto führen. Die Anmeldung wird durch Bestätigung der Mobilnummer und Zustimmung zu diesen Bedingungen abgeschlossen. Eine Werbeeinwilligung ist keine Voraussetzung der Mitgliedschaft.
Die im Konto angegebenen Daten müssen richtig und aktuell sein. Zugangscodes dürfen nicht weitergegeben werden. Ein möglicher Verlust oder Missbrauch ist der Apotheke unverzüglich mitzuteilen.
3. Sterne sammeln
Sterne werden insbesondere durch das Scannen des RKSV-QR-Codes eines Kassenbelegs gesammelt. Ein Beleg kann nur einmal und innerhalb von 21 Tagen ab Belegdatum erfasst werden. Pro Konto und Kalendertag können angemessene Scanlimits gelten. Fremde, manipulierte, stornierte, bereits verwendete oder nicht prüfbare Belege werden abgelehnt.
Es wird ein Stern je volle 15 Euro Belegumsatz außerhalb des RKSV-Steuerfelds 0 % vergeben; nicht vollständig verbrauchte Umsatzbeträge werden bis zum nächsten Stern weitergezählt. Umsätze im Steuerfeld 0 % erzeugen keine Bonussterne. Pro Beleg werden höchstens fünf Sterne und pro Mitglied höchstens 20 aus Einkäufen stammende Sterne je Kalendermonat gutgeschrieben. Weitere Belege führen nach Erreichen des Monatsmaximums in diesem Kalendermonat zu keiner zusätzlichen Sternegutschrift. Registrierungs-, Aktions-, Empfehlungs- und manuell gewährte Bonussterne werden auf dieses Monatsmaximum nicht angerechnet.
Für eine Weiterempfehlung stellt der Bonusclub einen persönlichen Einladungslink bereit. Schließt eine neue Person über diesen Link ihre Registrierung erfolgreich ab, werden dem empfehlenden Mitglied einmalig drei Bonussterne gutgeschrieben. Mehrfachanmeldungen, Eigenempfehlungen und missbräuchliche Verwendungen begründen keinen Anspruch auf eine Gutschrift.
3a. Treuegeschenk aus 0-%-Umsätzen
Umsätze im RKSV-Steuerfeld 0 % werden getrennt von den Bonussternen als Treueumsatz gesammelt. Bei 100 Euro Treueumsatz wird ein Treuegeschenk zur Abholung in der Apotheke freigeschaltet. Ein Stand unter 100 Euro wird vollständig und ohne monatliche Begrenzung in die folgenden Kalendermonate übertragen.
Pro Mitglied kann höchstens ein Treuegeschenk je Kalendermonat erreicht werden. Sobald das Monatsziel erreicht ist, wird der Treuebalken für den restlichen Kalendermonat gesperrt. Der zum Erreichen von 100 Euro erforderliche Teil eines überschreitenden Belegs wird angerechnet; darüber hinausgehende 0-%-Beträge werden nicht übertragen. Im folgenden Kalendermonat beginnt nach einem erreichten Monatsziel ein neuer Treuebalken bei 0 Euro. Erreichte und ausgegebene Treuegeschenke werden im Konto und im Cockpit nachvollziehbar dokumentiert. Treuegeschenke sind nicht übertragbar und nicht in Bargeld ablösbar.
4. Sterne, Gutscheine und Vorteile
Bei zehn Sternen ist im aktuellen Konzept ein 5-Euro-Treuegutschein vorgesehen. Gutscheine können eigene Gültigkeits-, Mindestumsatz- und Ausschlussbedingungen haben, die beim jeweiligen Gutschein angezeigt werden. Sterne und Gutscheine sind persönlich, nicht übertragbar, nicht verkäuflich und nicht in Bargeld ablösbar.
Einmal eingelöste Gutscheine werden nicht wieder in Sterne umgewandelt. Zeitlich oder mengenmäßig begrenzte Aktionen können nur im angegebenen Zeitraum beziehungsweise solange der Vorrat reicht genutzt werden.
4a. Freiwilliges Sportguthaben
Mitglieder können freiwillig Sportaktivitäten zur persönlichen Prüfung in der Apotheke einreichen. Für Walken und Laufen werden derzeit 0,10 Euro je Kilometer, für Radfahren 0,10 Euro je vier Kilometer und für Schwimmen 0,10 Euro je 500 Meter vorgemerkt. Die Berechnung erfolgt centgenau nach der anerkannten Distanz. Ein Anspruch entsteht erst nach Sichtprüfung einer plausiblen Aufzeichnung am Kundengerät und ausdrücklicher Bestätigung durch einen berechtigten Mitarbeiter. Je Mitglied werden höchstens 7,00 Euro Sportguthaben pro Kalendermonat gutgeschrieben.
Das Sportguthaben kann ausschließlich für ein vom Mitglied ausgewähltes Produkt der Franzens-Eigenmarke verwendet werden. Es ist kein allgemeines Einkaufsguthaben, nicht übertragbar und nicht bar auszahlbar. Pro Zeitraum von 90 Tagen kann eine Wunschdose ersportelt werden. Nach Erreichen des Produktziels und Ablauf einer allfälligen 90-Tage-Frist kann sie in der Apotheke abgeholt werden. Nach einer Ausgabe verbleibendes Sportguthaben wird auf das nächste Produktziel übertragen. Die App zeigt den Fortschritt anhand des bei der Produktauswahl gespeicherten Verkaufspreises. Das Sportziel kann geändert werden; bereits bestätigtes Sportguthaben bleibt dabei erhalten. Preisänderungen, Produktverfügbarkeit und die endgültige Ausgabe werden in der Apotheke bestätigt.
Aktivitäten können höchstens 30 Tage rückwirkend eingereicht werden. Unvollständige, unplausible, doppelt eingereichte oder nicht ausreichend nachweisbare Aktivitäten können abgelehnt werden. Automatische Warnhinweise auf mögliche Doppeleinreichungen oder auffällige Distanzen dienen nur der manuellen Prüfung und führen nicht automatisch zu einer Ablehnung. Fehlerhafte Gutschriften dürfen unter Angabe eines Grundes nachvollziehbar storniert werden. Die Sportteilnahme ist keine Voraussetzung für die Mitgliedschaft und kann jederzeit für die Zukunft beendet werden.
5. Korrekturen, Rückgaben und Reklamationen
Bei Rückgabe, Vertragsaufhebung, fehlerhafter Gutschrift oder Missbrauch können die dazugehörigen Sterne und Vorteile korrigiert oder storniert werden. Sternebewegungen werden im Konto nachvollziehbar angezeigt. Reklamationen zu einem Scan sollen innerhalb von 14 Tagen, Einwände gegen den Sternestand innerhalb von drei Monaten über apotheke@franzensbruecke.at erfolgen. Ein Belegnachweis kann erforderlich sein.
6. Verfall
Das derzeitige Konzept sieht vor, dass nicht eingelöste Sterne drei Jahre nach ihrer Gutschrift mit Ablauf des darauffolgenden 1. Januar verfallen. Vor einem Verfall wird nach Möglichkeit mindestens vier Wochen vorher innerhalb der App informiert; elektronische Erinnerungen außerhalb der App werden nur versendet, wenn dies rechtlich zulässig ist.
7. Missbrauch
Missbrauch liegt insbesondere bei Mehrfachkonten, mehrfacher Belegeinlösung, Verwendung fremder oder manipulierter Belege, automatisierten Scanversuchen, Übertragung oder Verkauf von Sternen oder Umgehung technischer Grenzen vor. Verdächtige Buchungen können bis zur Prüfung vorübergehend gesperrt werden. Nachgewiesene missbräuchliche Vorteile dürfen storniert und das Konto aus wichtigem Grund beendet werden. Vor einer endgültigen Maßnahme wird der Sachverhalt grundsätzlich geprüft und die betroffene Person angehört, soweit dies möglich und zumutbar ist.
8. Laufzeit und Beendigung
Teilnehmende können ihr Konto jederzeit ohne Frist in der App oder über die Kontaktadresse löschen lassen. Bei selbst veranlasster Kontolöschung verfallen verbleibende Sterne und Gutscheine nach deutlichem Hinweis und Bestätigung der Löschung. Der Betreiber kann ordentlich mit einer angemessenen Frist oder aus wichtigem Grund kündigen. Die Folgen für bereits erworbene Vorteile werden in der Kündigungsmitteilung transparent dargestellt.
Der Betreiber kann das Programm mit angemessener Vorankündigung einstellen oder durch ein gleichwertiges Programm ersetzen. Bereits zugesagte Vorteile werden dabei nach Möglichkeit für einen angemessenen Übergangszeitraum einlösbar bleiben.
9. Verfügbarkeit und Haftung
Ein unterbrechungsfreier Betrieb kann nicht garantiert werden. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen und Störungen können Funktionen zeitweise einschränken. Es gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen; zwingende Verbraucherrechte, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Personen- oder Gesundheitsschäden, bleiben unberührt.
10. Änderungen und Recht
Sachlich gerechtfertigte Änderungen werden vor ihrem Inkrafttreten in verständlicher Form mitgeteilt. Änderungen, die wesentliche Nachteile verursachen oder eine neue Einwilligung erfordern, werden nicht allein durch Schweigen als angenommen behandelt. Es gilt österreichisches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzbestimmungen und gesetzlicher Gerichtsstände.
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